Tankstellen-Nutzungsbedingungen
Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der Tankstellen der
Raiffeisen Agil Leese eG (Stand: 04/2016)
Allgemeine Nutzungsbedingungen
1. Der Karten-/ Chipinhaber (Kunde) sorgt dafür, dass beim Tankvorgang keine Beschädigungen der Tankanlagen vorkommen, und dass insbesondere Verschütten von Kraftstoff vermieden wird. Für Schäden, welche an den Tankanlagen oder an den dazugehörenden Einrichtungen durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden entstehen, haftet der Kunde in vollem Umfang. Der Kunde hat Kenntnis davon, dass das RAUCHEN auf dem Tankstellengelände grundsätzlich VERBOTEN ist. Unsere Tankstellen sind videoüberwacht. Sollte der Kunde in irgendeiner Weise Schäden an der Tankstelle hinterlassen, sind diese unverzüglich zu melden.
Bei festgestellten Störungen an der Tankanlage hat der Kunde die Raiffeisen Agil Leese eG (Betreiber) unverzüglich über die 24 Stunden erreichbare Telefonnummer 05761 / 9211 – 89 zu informieren.
2. Die Gebrauchsanweisung/Bedienungsanleitung am Tankautomaten ist vom Kunden oder seinem Beauftragten genau zu beachten. Sie ist Bestandteil dieses Vertrages.
3. Der Betreiber als auch der Kunde sind berechtigt die getroffene Vereinbarung ohne Angabe von Gründen jederzeit schriftlich zu kündigen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Kündigung. Dieser Vertrag ist nicht an Dritte übertragbar.
4. Bei Veränderungen der Wohn- oder Geschäftsadresse sowie der Bankverbindung hat der Kunde unverzüglich den Betreiber schriftlich zu benachrichtigen.
Zahlungsmodalitäten
Chipausgabe, -verwaltung und –nutzung
5. Für die Ausgabe der Tankkarte bzw. des Tankchips wird eine Depotgebühr in Höhe von € 10,-- erhoben. Diese Depotgebühr wird bei der Auflösung des Vertrages und Rückgabe der Tankkarte/des Tankchips in unbeschädigtem Zustand zurückerstattet. Ersatzkarten/Ersatzchips werden zu einem Preis von € 3,50 (Tankkarte) oder 5,50 (Tankchip) ausgehändigt. Dieser Preis wird bei Vertragsauflösung nicht erstattet.
6. Die Tankkarte/der Tankchip bleibt Eigentum des Betreibers. Sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Ein Verlust der Tankkarte oder des Tankchips muss dem Betreiber unverzüglich gemeldet werden. Hierfür steht die 24 Stunden erreichbare Telefonnummer 05761 / 9211 – 89 zur Verfügung.
7. Die Tankkarte/der Tankchip hat eine eingedruckte Kennziffer. Zusätzlich wird dem Kunden ein persönlicher Code (PIN) zugeteilt. Chip-Inhaber können diesen PIN einmalig individuell wählen. Für den Kraftstoffbezug sind die beiden aufeinander abgestimmten Zahlen notwendig. Der Waren- und Leistungsbezug erfolgt durch die Verwendung der Tankkarte/Tankchip und durch Eingabe der persönlichen PIN-Nummer. Nach der Durchführung der Transaktion kann sich der Kunde am verwendeten Automaten eine Quittung über die erhaltene Lieferung ausdrucken lassen.
8. Die PIN muss für Dritte unzugänglich sein, sie darf insbesondere nicht gemeinsam mit der Tankkarte/Tankchip aufbewahrt oder dort notiert sein. Der Kunde hat darauf zu achten, dass kein Dritter Kenntnis von der PIN erlangen kann. Zudem ist auf den Tankkarten/Tankchips zur weiteren Absicherung ein Tank-Limit eingerichtet.
9. Der Kunde erkennt alle Warenbezüge an, die mit einer an ihn oder seinen Bevollmächtigten ausgehändigten Tankkarte/oder Tankchip unter Verwendung der Geheimzahl (PIN) getätigt wurden. Der Kunde trägt insbesondere die Verantwortung für Verlust, Beschädigung, unsachgemäße Handhabung und missbräuchliche Verwendung der Tankkarte oder des Tankchips.
Abrechnung / Zahlungseinzug / Zahlungsverzug
10. Die Abrechnung der Kraftstoffmengen erfolgt in regelmäßigen, vom Betreiber zu bestimmenden, Abständen. Der fällige Betrag wird per SEPA Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen eingezogen. Maßgebend für die Abrechnung sind die jeweils für den Kreditverkauf bekanntgemachten Verkaufspreise an der Zapfsäule.
11. Eine ausführliche Rechnungsstellung ist auf Kundenwunsch möglich. Hier steht unter anderem ein ONLINE-Tankportal zur Verfügung. Der Betreiber behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per unverschlüsselter E-Mail in Rechnung zu stellen.
12. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ggf. eine Bonitätsauskunft über ihn eingeholt wird. Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Die Rechte aus dem Datenschutzgesetz bleiben unberührt.
13. Für den Fall, dass dem Betreiber der Rechnungsbetrag auf dem Bankkonto des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht, ist der Betreiber berechtigt ohne weitere Mitteilung die Tankkarte/den Tankchip zu sperren und einzuziehen. Dieses gilt auch, wenn durch diese Bankauskunft/Kreditauskunft keine ausreichende Deckung festgestellt wurde. Anfallende Rücklastgebühren, Mahngebühren, Auslagen und Verzugszinsen sind vom Kunden zu übernehmen.
14. Bei Rücklastschrift mangels Deckung wird die Tankkarte/der Tankchip erst nach Hinterlegung einer Kaution in Höhe von €uro 500,-- auf ein Sonderkonto beim Betreiber wieder ausgehändigt. Das SEPA-Einzugsverfahren für die laufenden Bezüge bleibt bestehen.
Schlussbestimmungen
15. Bei Kaufleuten im Sinne des Gesetzes bestimmt sich der Gerichtsstand nach dem Unternehmersitz des Betreibers. Dieses gilt nicht wenn der Kunde Verbraucher ist.
16. Die über die Webseite des Betreibers abrufbaren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sowie die „Datenschutzerklärung“ sind Bestandteil dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind die „Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Tankstellen der Raiffeisen Agil Leese eG“ auf der Homepage rwg-leese.de abrufbar.
17. Änderungen dieser allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Tankstellen des Betreibers werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt Ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. Online-Tankportal), können die Änderungen auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er eine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Bertreiber in seinem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen angeboten, kann er die von der Änderung betroffenen Tankbedingungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn der Betreiber in seinem Angebot besonders hinweisen.
18. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.